Dreijahresplan zur Transparenz

Laut Artikel 10, Absatz 1 des gesetztesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013, ist jede Verwaltung verpflichtet, in einer eigenen Sektion des Dreijahresplanes zur  Transparenz die Verantwortlichen für die Übermittlung und Veröffentlichung der Unterlagen, Informationen und Daten anzugeben.

Transparenzbeauftragter-Responsabile Trasparenza

P.T.T.I 2025-2027 Dreijahresplan zur  Transparenz ist für 2025-2027 bestätigt.